Abgabenpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ga · ben · pflicht

Das Wort Ab­ga­ben­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ga­ben­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ga­ben­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgabenpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung einer Person oder eines Unternehmens, bestimmte Abgaben oder Steuern zu leisten. Das Wort setzt sich aus den Teilen „Abgabe“ und „Pflicht“ zusammen. „Abgabe“ bezieht sich auf finanzielle Zahlungen an den Staat, während „Pflicht“ die Notwendigkeit oder verbindliche Aufgabe beschreibt. In vielen Rechtsordnungen ist die Abgabenpflicht eng mit der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder anderen Steuerarten verknüpft und ist ein zentraler Bestandteil des Steuerrechts. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie Geldstrafen oder anderen Sanktionen.

Beispielsatz: Die Abgabenpflicht verpflichtet jeden Steuerzahler, seine Steuern pünktlich zu entrichten.

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