abgabenpflichtige


Eine Worttrennung gefunden

ab · ga · ben · pflich · ti · ge

Das Wort ab­ga­ben­pflich­ti­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ga­ben­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ga­ben­pflich­ti­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "abgabenpflichtige" ist ein Adjektiv im Plural, abgeleitet von "abgabenpflichtig". Es beschreibt Personen oder Entitäten, die rechtlich verpflichtet sind, Abgaben oder Steuern zu leisten. Der Begriff wird häufig in steuerlichen oder wirtschaftlichen Kontexten verwendet und verweist darauf, dass diese Subjekte, sei es eine Einzelperson oder eine Unternehmensorganisation, eine Verantwortung gegenüber dem Staat oder einer anderen Institution haben, finanzielle Beiträge zu entrichten. Der Ausdruck betont die rechtliche Verpflichtung und die damit verbundene Verantwortung auf Seiten der Betroffenen.

Beispielsatz: Jeder Gewerbetreibende muss seine abgabenpflichtigen Einnahmen ordnungsgemäß erfassen und melden.

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