abgabenpflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

ab · ga · ben · pflich · ti · gen

Das Wort ab­ga­ben­pflich­ti­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ga­ben­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ga­ben­pflich­ti­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgabenpflichtigen“ ist ein Substantiv und bezeichnet eine Person oder Institution, die gesetzlich verpflichtet ist, Abgaben oder Steuern zu zahlen. Es setzt sich zusammen aus „Abgabe“, was eine Geldleistung an den Staat oder eine öffentliche Institution bedeutet, und „pflichtig“, was die Verbindlichkeit dieser Zahlung unterstreicht. Die Form ist im Plural und bezieht sich auf mehrere steuerpflichtige Akteure. In rechtlichen und steuerlichen Kontexten wird oft von „Abgabenpflichtigen“ gesprochen, um die Verantwortlichkeit in finanziellen Angelegenheiten zu verdeutlichen.

Beispielsatz: Der abgabenpflichtige Bürger muss seine Steuern fristgerecht einreichen.

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