abgabenpflichtiges


Eine Worttrennung gefunden

ab · ga · ben · pflich · ti · ges

Das Wort ab­ga­ben­pflich­ti­ges besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ga­ben­pflich­ti­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ga­ben­pflich­ti­ges" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abgabenpflichtiges" ist ein Adjektiv und beschreibt Personen oder Sachen, die zur Zahlung von Abgaben verpflichtet sind. Der Begriff leitet sich von "Abgabe" ab, was eine finanzielle Leistung an den Staat oder eine zuständige Behörde bedeutet. In der Regel bezieht sich dies auf Steuern, Gebühren oder Beiträge, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichten sind. Die Form "abgabenpflichtig" wird hier durch die Hinzufügung des Suffixes "-es" flektiert, um eine spezifische Eigenschaft zu kennzeichnen, die in einem bestimmten Kontext, wie z.B. bei wirtschaftlichen oder rechtlichen Verpflichtungen, relevant ist.

Beispielsatz: Jeder Arbeitnehmer muss seine abgabenpflichtigen Einkünfte ordnungsgemäß beim Finanzamt angeben.

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