abgabepflichtige


Eine Worttrennung gefunden

ab · ga · be · pflich · ti · ge

Das Wort ab­ga­be­pflich­ti­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ga­be­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ga­be­pflich­ti­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „abgabepflichtige“ ist ein Adjektiv, das sich von der Grundform „abgabepflichtig“ ableitet. Es beschreibt Personen oder Entitäten, die gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Abgaben zu leisten, zum Beispiel Steuern oder Gebühren. Der Begriff wird häufig im rechtlichen und steuerlichen Kontext verwendet und bezieht sich auf Verpflichtungen gegenüber dem Staat oder anderen Institutionen. „Abgabepflichtige“ kann sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen umfassen, die aufgrund ihrer Einkünfte oder Tätigkeiten zur Zahlung verpflichtet sind.

Beispielsatz: Die abgabepflichtigen Dokumente müssen bis Ende des Monats eingereicht werden.

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