abgabepflichtig


Eine Worttrennung gefunden

ab · ga · be · pflich · tig

Das Wort ab­ga­be­pflich­tig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ga­be­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ga­be­pflich­tig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abgabepflichtig“ ist ein Adjektiv und beschreibt den Zustand, dass jemand oder etwas der Pflicht unterliegt, eine Abgabe zu leisten. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Form, die sich aus „Abgabe“ (die zu leistende Zahlung) und dem Suffix „-pflichtig“ (verpflichtend) zusammensetzt. In rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Kontexten verwendet, deutet es darauf hin, dass eine Person oder ein Unternehmen verpflichtet ist, bestimmte Zahlungen oder Meldungen an eine Behörde oder Institution zu leisten.

Beispielsatz: Die Abgabepflichtigen müssen ihre Steuererklärung bis Ende April einreichen.

Vorheriger Eintrag: Abgabepflicht
Nächster Eintrag: abgabepflichtige

 

Zufällige Wörter: durchzogen Mäßigungen Seitentäler Texttafeln Welterfahrungen