Abgabeverbot


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ga · be · ver · bot

Das Wort Ab­ga­be­ver­bot besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ga­be­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ga­be­ver­bot" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgabeverbot“ setzt sich aus den Komponenten „Abgabe“ und „Verbot“ zusammen. „Abgabe“ bezeichnet die Übergabe oder das Einreichen von etwas, oft im rechtlichen oder administrativen Kontext. „Verbot“ bezeichnet eine Regel oder Anweisung, die etwas untersagt. In der Kombination beschreibt „Abgabeverbot“ eine Regel, die das Einreichen oder Übergeben von bestimmten Dingen oder Informationen untersagt. Diese Regel kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie beispielsweise das Einreichen von Dokumenten, das Abgeben von Waren oder die Offenlegung sensibler Informationen.

Beispielsatz: Das Abgabeverbot für gefährliche Chemikalien wurde streng durchgesetzt.

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