Abgabeverordnung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ga · be · ver · ord · nung

Das Wort Ab­ga­be­ver­ord­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ga­be­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ga­be­ver­ord­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgabeverordnung ist ein rechtlicher Rahmen, der Regelungen bezüglich der Abgabe von bestimmten Produkten oder Leistungen festlegt. Sie definiert die Bedingungen, unter denen Abgaben, Gebühren oder Steuern erhoben werden, und legt erforderliche Verfahren sowie Fristen fest. Die Bezeichnung setzt sich aus den Wörtern „Abgabe“ und „Verordnung“ zusammen. „Abgabe“ bezieht sich auf die Abführung von Leistungen oder Zahlungen an den Staat, während „Verordnung“ eine gesetzliche Regelung bedeutet. Diese Vorschrift ist wichtig für Unternehmen und Bürger, die an gesetzlichen Anforderungen zu Abgaben gebunden sind.

Beispielsatz: Die Abgabeverordnung legt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung von Dokumenten fest.

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