Abgabeverpflichtung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ga · be · ver · pflich · tung

Das Wort Ab­ga­be­ver­pflich­tung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ga­be­ver­pflich­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ga­be­ver­pflich­tung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgabeverpflichtung bezeichnet die rechtliche oder vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Abgabe oder Leistung zu erbringen. Diese kann in verschiedenen Kontexten auftreten, zum Beispiel im Steuerrecht, bei Sozialleistungen oder im Rahmen von Verträgen. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen "Abgabe" und "Verpflichtung" zusammen. "Abgabe" verweist auf eine Leistung, die an eine Institution oder Behörde zu zahlen ist, während "Verpflichtung" den Zwang oder die Notwendigkeit beschreibt, dieser Abgabe nachzukommen. Die Abgabeverpflichtung kann sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen gelten und ist häufig an spezifische Fristen gebunden.

Beispielsatz: Die Abgabeverpflichtung für die Steuererklärung muss bis Ende des Monats erfüllt werden.

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