abgelistet


Eine Worttrennung gefunden

ab · ge · lis · tet

Das Wort ab­ge­lis­tet besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ge­lis­tet trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ge­lis­tet" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "abgelistet" ist die Partizip II-Form des Verbs "ablisten". Es bezieht sich auf den Akt des Entfernens oder Streichens von etwas aus einer Liste. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass ein Name von einer Teilnehmerliste gestrichen wird oder dass ein Produkt aus einem Katalog entfernt wird. "Abgelistet" kann auch im übertragenen Sinne verwendet werden, um auszudrücken, dass etwas nicht mehr berücksichtigt oder beachtet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass "abgelistet" in der Grundform "ablisten" ein umgangssprachlicher Ausdruck ist und in der Standardsprache nicht gebräuchlich ist.

Beispielsatz: Die Aktie wurde aufgrund von Regelverletzungen abgelistet.

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