Abgeltungsklausel


Eine Worttrennung gefunden

Ab · gel · tungs · klau · sel

Das Wort Ab­gel­tungs­klau­sel besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­gel­tungs­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­gel­tungs­klau­sel" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeltungsklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die festlegt, dass bestimmte Ansprüche, oft zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen, vollständig und abschließend geregelt sind. Sie dient der rechtlichen Klarheit und soll verhindern, dass nachträglich weitere Ansprüche geltend gemacht werden können. Abgeltungsklauseln finden sich häufig in Verträgen, zum Beispiel in Arbeitsverträgen oder Mietverträgen, und können verschiedene Themen, wie Schadensersatzansprüche oder Vergütungen, betreffen. Die Formulierung ist speziell und betrifft in der Regel rechtliche Rahmenbedingungen, die das Verbot neuer Forderungen nach Erfüllung festlegen.

Beispielsatz: In dem Vertrag wurde eine Abgeltungsklausel eingefügt, um alle Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu regeln.

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