Abgeltungsklauseln


Eine Worttrennung gefunden

Ab · gel · tungs · klau · seln

Das Wort Ab­gel­tungs­klau­seln besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­gel­tungs­klau­seln trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­gel­tungs­klau­seln" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeltungsklauseln sind vertragliche Bestimmungen, die Regelungen zur Abgeltung bestimmter Ansprüche oder Verpflichtungen enthalten. Sie kommen häufig in Verträgen vor, um sicherzustellen, dass eine Zahlung oder Leistung als vollständige und endgültige Erfüllung gilt. Die Formulierung „Abgeltungsklauseln“ ist der Plural des Begriffs „Abgeltungsklausel“, welcher sich auf einzelne Klauseln bezieht. Solche Klauseln haben oft das Ziel, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, indem sie klarstellen, welche Leistungen als endgültig betrachtet werden. Sie sind ein wichtiges Instrument in der Vertragsgestaltung, insbesondere in Bereichen wie dem Wirtschaftsrecht oder Arbeitsrecht.

Beispielsatz: Die Abgeltungsklauseln im Vertrag regeln eindeutig die finanziellen Ansprüche der Parteien.

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