abgemahnt


Eine Worttrennung gefunden

ab · ge · mahnt

Das Wort ab­ge­mahnt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ge­mahnt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ge­mahnt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abgemahnt“ ist die Partizip-II-Form des Verbs „abmahnen“. Es bedeutet, dass jemand formell über ein Fehlverhalten oder eine Vertragsverletzung informiert wurde, meist durch einen rechtlichen Hinweis. Diese Form wird häufig im Kontext des Arbeitsrechts, bei Wettbewerbsverstößen oder im Urheberrecht verwendet. Eine Abmahnung kann Konsequenzen wie eine Kündigung zur Folge haben, wenn das Verhalten nicht geändert wird. Es handelt sich also um eine warnende Mitteilung, die den Abgemahnten auffordert, sein Verhalten zu ändern, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Beispielsatz: Er wurde wegen eines Verstosses gegen das Urheberrecht abgemahnt.

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