Abgeordnetenausweis


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · aus · weis

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­aus­weis besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­aus­weis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­aus­weis" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Abgeordnetenausweis ist ein offizielles Dokument, das Mitgliedern von Parlamenten oder Versammlungen, wie dem Deutschen Bundestag oder Landesparlamenten, ausgestellt wird. Er dient als Identifikationsnachweis und ermöglicht den Zugang zu speziellen Bereichen und Veranstaltungen. Der Ausweis enthält in der Regel Informationen wie den Namen des Abgeordneten, die Partei und ein Foto. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Abgeordneter" (eine Person, die gewählt wurde, um eine Gruppe zu vertreten) und "Ausweis" (ein Dokument zur Identifikation) zusammen.

Beispielsatz: Der Abgeordnetenausweis ermöglicht den Zugang zu besonderen Veranstaltungen im Bundestag.

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