Abgeordnetenausweise


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · aus · wei · se

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­aus­wei­se besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­aus­wei­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­aus­wei­se" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgeordnetenausweise“ ist der Plural von „Abgeordnetenausweis“. Ein Abgeordnetenausweis ist ein offizielles Dokument, das Mitgliedern eines Parlaments oder einer ähnlichen Institution ausgestellt wird. Er dient als Identifikation und gewährt Zugang zu bestimmten Bereichen oder Veranstaltungen, die für die Abgeordneten reserviert sind. Der Ausweis enthält typischerweise Informationen wie den Namen des Abgeordneten, das politische Amt sowie eventuell ein Foto und Sicherheitsmerkmale zum Schutz vor Missbrauch. Abgeordnetenausweise sind wichtig für die Ausübung der parlamentarischen Tätigkeit und zur Sicherstellung von Identität und Zugang.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenausweise sind ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Identifikation.

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