Abgeordnetenentlohnung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · ent · loh · nung

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ent­loh­nung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ent­loh­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­ent­loh­nung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetenentlohnung bezeichnet die Bezahlung der Abgeordneten eines Parlaments. Dabei handelt es sich um die Vergütung, die die Politiker für ihre Tätigkeit erhalten. Die Abgeordnetenentlohnung kann je nach Land und Art des Parlaments unterschiedlich sein. In vielen Ländern basiert sie auf einem festgelegten Gehalt oder einer Diät, die monatlich ausgezahlt wird. Sie kann aber auch auf Grundlage von Sitzungsgeldern oder anderen Zulagen erfolgen. Die Abgeordnetenentlohnung soll sicherstellen, dass die Parlamentarier angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden und von anderen Einkünften unabhängig sind, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenentlohnung wurde in der letzten Sitzung ausführlich diskutiert.

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