Abgeordnetengesetze


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · ge · set · ze

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ge­set­ze besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ge­set­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­ge­set­ze" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgeordnetengesetze“ setzt sich aus den Bestandteilen „Abgeordnete“ und „Gesetze“ zusammen. „Abgeordnete“ ist hier der Plural des Substantivs „Abgeordneter“, das einen gewählten Vertreter in einem Parlament bezeichnet. „Gesetze“ ist ebenfalls der Plural des Substantivs „Gesetz“, welches eine rechtliche Regelung darstellt. Abgeordnetengesetze beziehen sich demnach auf spezifische Gesetzesregelungen oder Vorschriften, die von Abgeordneten verabschiedet oder mitgestaltet wurden. Diese Gesetze betreffen meist die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Abgeordneten oder die Gesetzgebung insgesamt.

Beispielsatz: Die neuen Abgeordnetengesetze wurden kürzlich im Parlament verabschiedet.

Vorheriger Eintrag: Abgeordnetengesetz
Nächster Eintrag: Abgeordnetengesetzen

 

Zufällige Wörter: Abendstress folgenlos Gunsten Liegewiesen prostituierendem