Abgeordnetenhaues


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · hau · es

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­hau­es besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­hau­es trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­hau­es" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgeordnetenhaus“ bezeichnet ein Parlament oder eine gesetzgebende Versammlung auf Landes- oder kommunaler Ebene, in der Abgeordnete gewählt werden, um die Interessen der Bevölkerung zu vertreten. Es handelt sich um eine Zusammensetzung aus „Abgeordnete“, welches sich auf Personen bezieht, die in ein Amt gewählt wurden, und „Haus“, was in diesem Kontext auf den Ort hinweist, an dem die parlamentarischen Sitzungen stattfinden. Der Begriff wird häufig in Verbindung mit den politischen Institutionen Deutschlands verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit dem Berliner Abgeordnetenhaus.

Beispielsatz: Das Abgeordnetenhaus beschloss einstimmig die neuen Gesetzesänderungen.

Vorheriger Eintrag: Abgeordnetenhandbuch
Nächster Eintrag: Abgeordnetenhaus

 

Zufällige Wörter: abhörend erschütterndstem Instrument nachbautest unersetzlicherer