Abgeordnetenhaus


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Abgeordnetenhaus ist ein parlamentarisches Gremium in Deutschland, insbesondere in Berlin. Es ist das Landesparlament und besteht aus gewählten Abgeordneten, die die Interessen der Bürger vertreten. Die Hauptaufgabe des Abgeordnetenhauses besteht darin, Gesetze zu erlassen, den Haushalt zu verabschieden und die Regierung zu kontrollieren. Das Wort „Abgeordnetenhaus“ setzt sich zusammen aus „Abgeordnete“, der Pluralform von „Abgeordneter“, was eine Person bezeichnet, die für eine bestimmte Wählerschaft politische Aufgaben übernimmt. „Haus“ bezieht sich hier auf den Ort oder die Institution, in der die politischen Tätigkeiten stattfinden.

Beispielsatz: Das Abgeordnetenhaus ist das Parlament von Berlin, in dem wichtige Entscheidungen für die Stadt getroffen werden.

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