Abgeordnetenhausbeschluss


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · be · schluss

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­be­schluss besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­be­schluss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­be­schluss" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Abgeordnetenhausbeschluss ist ein Beschluss, der von einem Abgeordnetenhaus gefasst wird. Das Abgeordnetenhaus ist die legislative Körperschaft einer parlamentarischen Demokratie auf regionaler oder nationaler Ebene. Der Beschluss kann verschiedene rechtliche Wirkungen haben, je nachdem in welchem Kontext er gefasst wurde. Er kann beispielsweise Gesetze verabschieden, Haushaltspläne verabschieden, politische Entscheidungen treffen oder Anträge und Resolutionen annehmen. In Deutschland gibt es z.B. das Abgeordnetenhaus von Berlin, das als Landesparlament fungiert. Der Abgeordnetenhausbeschluss ist ein wichtiger Teil des demokratischen Entscheidungsprozesses und trägt zur Gestaltung der politischen Landschaft bei.

Beispielsatz: Der Abgeordnetenhausbeschluss zur Verbesserung der Schulbildung wurde einstimmig verabschiedet.

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