Abgeordnetenhausdebatte


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · de · bat · te

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­de­bat­te besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­de­bat­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­de­bat­te" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die „Abgeordnetenhausdebatte“ bezeichnet eine Diskussion oder einen Austausch von Argumenten im Abgeordnetenhaus, dem Parlament eines Bundeslandes oder einer Stadt. Diese Form ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern „Abgeordnete“ (Vertreter, die gewählt wurden, um in einem Parlament zu sitzen) und „Debatte“ (eine formelle Diskussion zu einem bestimmten Thema) zusammensetzt. In der Abgeordnetenhausdebatte werden politische Themen, Gesetze oder Anliegen behandelt, wobei die Abgeordneten die Möglichkeit haben, ihre Meinungen zu äußern und Fragen zu stellen.

Beispielsatz: In der Abgeordnetenhausdebatte wurden wichtige Themen zur Bildungspolitik erörtert.

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