Abgeordnetenhausbeschlusses


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · be · schlus · ses

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­be­schlus­ses besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­be­schlus­ses trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­be­schlus­ses" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abgeordnetenhausbeschlusses" ist das Substantiv "Abgeordnetenhausbeschluss" in der Genitivform. Es setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: "Abgeordnetenhaus", das ein Parlament auf Landes- oder kommunaler Ebene bezeichnet, und "Beschluss", was eine Entscheidung oder Beschlussfassung bedeutet. Der Begriff beschreibt somit einen formellen Beschluss oder eine Entscheidung, die im Abgeordnetenhaus gefasst wurde. Das Wort verdeutlicht die herausragende Bedeutung politischer Entscheidungen innerhalb dieser Institution und wird häufig im Kontext von Gesetzgebungsverfahren und politischen Debatten verwendet.

Beispielsatz: Der Abgeordnetenhausbeschlusses wird in der nächsten Sitzung ausführlich diskutiert.

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