Abgeordnetenhauskandidat


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · kan · di · dat

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­kan­di­dat besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­kan­di­dat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­kan­di­dat" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abgeordnetenhauskandidat" setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: "Abgeordneten", "Haus" und "Kandidat". Es bezeichnet eine Person, die sich um einen Sitz im Abgeordnetenhaus bewirbt oder zur Wahl steht. "Abgeordneten" ist der Genitiv Plural von "Abgeordneter", was auf die Zugehörigkeit zu einem Gremium hinweist. "Kandidat" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Anwärter“ oder „Bewerber“. Das Wort umfasst somit die Idee einer Person, die in einem Parlament (dem Abgeordnetenhaus) vertreten sein möchte.

Beispielsatz: Der Abgeordnetenhauskandidat stellte seine Ideen zur Verbesserung der Bildungspolitik vor.

Vorheriger Eintrag: Abgeordnetenhausfraktionen
Nächster Eintrag: Abgeordnetenhauskandidaten

 

Zufällige Wörter: ausscherender begreifendes Doppelwirkungen statuiertem