Abgeordnetenhauskandidaten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · kan · di · da · ten

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­kan­di­da­ten besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­kan­di­da­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­kan­di­da­ten" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgeordnetenhauskandidaten“ setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: „Abgeordnetenhaus“ bezeichnet das Parlament eines Bundeslandes, in dem die Abgeordneten gewählt werden. „Kandidaten“ ist die Pluralform von „Kandidat“, was bedeutet, dass es sich um Personen handelt, die für eine Wahl im Abgeordnetenhaus antreten. Die Form „Abgeordnetenhauskandidaten“ ist also der Plural von „Abgeordnetenhauskandidat“ und beschreibt mehrere Personen, die sich zur Wahl in einem Abgeordnetenhaus aufstellen lassen.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenhauskandidaten stellen ihre Ideen für eine bessere Stadtentwicklung vor.

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