Abgeordnetenhausmandate


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · man · da · te

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­man­da­te besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­man­da­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­man­da­te" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordnetenhausmandate sind Sitze im Abgeordnetenhaus, dem Parlament einer politischen Einheit. Dabei handelt es sich um gewählte Abgeordnete, die das Recht haben, im Parlament Gesetze zu beschließen und politische Entscheidungen zu treffen. Das Wort "Abgeordnetenhausmandate" ist die Pluralform von "Abgeordnetenhausmandat". Es bezieht sich auf die Anzahl der Sitze oder Mandate, die im Abgeordnetenhaus zu vergeben sind. Je nach Wahlergebnis werden den einzelnen Parteien oder Kandidaten Abgeordnetenhausmandate zugeteilt. Diese Mandate spiegeln die politische Stärke und den Einfluss der entsprechenden Parteien oder Kandidaten in der Legislative wider.

Beispielsatz: Die Zahl der Abgeordnetenhausmandate in der Stadt wird regelmäßig überprüft, um eine faire Vertretung zu gewährleisten.

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