Abgeordnetenhausmitglied


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · mit · glied

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­mit­glied besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­mit­glied trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­mit­glied" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgeordnetenhausmitglied“ setzt sich aus den Bestandteilen „Abgeordnetenhaus“ und „Mitglied“ zusammen. Es bezeichnet eine Person, die einem Abgeordnetenhaus angehört, also Teil eines Parlaments ist, das die Interessen einer bestimmten Region, eines Bundeslandes oder eines Staats vertritt. Abgeordnete sind oft gewählt und bringen die Stimmen ihrer Wähler in politische Entscheidungsprozesse ein. Die Form „Abgeordnetenhausmitglied“ ist ein zusammengesetztes Substantiv, das die Zugehörigkeit zu einem spezifischen Gremium verdeutlicht.

Beispielsatz: Das Abgeordnetenhausmitglied engagiert sich leidenschaftlich für die Belange der Bürger.

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