Abgeordnetenhausmitglieder


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · mit · glie · der

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­mit­glie­der besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­mit­glie­der trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­mit­glie­der" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgeordnetenhausmitglieder“ setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: „Abgeordneten“ (Plural von Abgeordneter) und „Hausmitglieder“ (Mitglieder des Hauses). Es bezeichnet die Personen, die Mitglieder eines Abgeordnetenhauses sind, einer der beiden Kammern in einem Parlament, die in der Regel für legislative Zwecke zuständig ist. Abgeordnetenhausmitglieder sind also gewählte Vertreter, die die Interessen der Wähler in einem bestimmten Gebiet vertreten und an politischen Entscheidungsprozessen teilnehmen.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenhausmitglieder trafen sich zu einer Sitzung, um wichtige Themen zu diskutieren.

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