Abgeordnetenhauspräsident


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · prä · si · dent

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­prä­si­dent besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­prä­si­dent" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Abgeordnetenhauspräsident" bezeichnet das Präsidium eines Abgeordnetenhauses, welches in der Regel das Oberhaus eines Parlaments oder eine Landesvertretung darstellt. Der Präsident ist der Vorsitzende dieser Institution und verantwortlich für die Leitung der Sitzungen, die Wahrung der Geschäftsordnung und die Repräsentation des Hauses nach außen. Das Wort setzt sich aus "Abgeordnetenhaus" (der Versammlung der gewählten Vertreter) und "Präsident" (der Vorsitzende oder Leiter) zusammen. In dieser Form handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv im Deutschen.

Beispielsatz: Der Abgeordnetenhauspräsident eröffnete die Sitzung mit einer Ansprache an die Mitglieder.

Vorheriger Eintrag: Abgeordnetenhausparteien
Nächster Eintrag: Abgeordnetenhauspräsidenten

 

Zufällige Wörter: Bewerbungsgespräche durchstreichendes herzufahren siebenhundertachtundsiebzigste umgesprungene