Abgeordnetenhauspräsidentin


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · prä · si · den · tin

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­prä­si­den­tin besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­prä­si­den­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­prä­si­den­tin" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abgeordnetenhauspräsidentin" setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: "Abgeordnetenhaus" bezeichnet ein Parlament auf Landes- oder Kommunalebene, in dem Abgeordnete tätig sind. "Präsidentin" ist die weibliche Form von Präsident und beschreibt die leitende Person dieses Hauses. Die Kombination bezeichnet also die Frau, die den Vorsitz im Abgeordnetenhaus innehat. In dieser Rolle ist sie für die Leitung der Sitzungen, die Vertretung des Hauses nach außen sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Debatten zuständig. Der Begriff ist speziell für weibliche Führungspersonen in der parlamentarischen Struktur konzipiert.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenhauspräsidentin eröffnete die Sitzung mit einer inspirierenden Rede.

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