Abgeordnetenhaussitz


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · sitz

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­sitz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­sitz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgeordnetenhaussitz“ setzt sich aus den Begriffen „Abgeordneter“, „Haus“ und „Sitz“ zusammen. Es bezeichnet eine Sitzung oder Versammlung des Parlaments oder einer ähnlichen Institution, in der die Abgeordneten zusammentreten, um Beschlüsse zu fassen, Gesetze zu diskutieren oder Fragen zu klären. Die Zusammensetzung deutet auf einen formellen Rahmen hin, in dem politische Entscheidungsprozesse stattfinden. Dies geschieht in der Regel in einem eigens dafür vorgesehenen Gebäude, dem Abgeordnetenhaus, wo die Vertreter einer bestimmten politischen Einheit, wie eines Bundeslandes oder eines Landes, zusammenkommen.

Beispielsatz: Das Abgeordnetenhaussitz findet jeden Mittwoch im Rathaus statt.

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