Abgeordnetenhausverwaltung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · ver · wal · tung

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­ver­wal­tung besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­ver­wal­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­ver­wal­tung" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetenhausverwaltung ist die administrative Instanz, die das Abgeordnetenhaus unterstützt. Sie umfasst organisatorische, rechtliche und technische Aufgaben, die für die effiziente Arbeit des Parlaments notwendig sind. Diese Verwaltung sorgt für die Bereitstellung von Informationen, die Koordination von Sitzungen und die Verwaltung von Dokumenten. Das Wort setzt sich aus „Abgeordnetenhaus“ (dem Parlament) und „Verwaltung“ (der Organisationseinheit) zusammen. In der deutschen Sprache ist es ein zusammengesetztes Substantiv, das die Funktion der Verwaltung innerhalb eines politischen Gremiums beschreibt.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenhausverwaltung kümmert sich um die organisatorischen Belange des Berliner Abgeordnetenhauses.

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