Abgeordnetenkammern


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · kam · mern

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­kam­mern besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­kam­mern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­kam­mern" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abgeordnetenkammern" ist die Pluralform des Substantivs "Abgeordnetenkammer". Eine Abgeordnetenkammer ist ein Teil eines Parlaments und dient der politischen Vertretung des Volkes. In vielen Ländern besteht das Parlament aus zwei Kammern, wobei die Abgeordnetenkammer oft die größere und entscheidungsfähigere Instanz ist. Die Mitglieder dieser Kammern, die Abgeordneten, werden in der Regel durch allgemeine Wahlen gewählt. Ihre Aufgaben umfassen die Gesetzgebung, die Kontrolle der Regierung und die Vertretung der Wählerinteressen. In Deutschland etwa ist die "Bundestag" die erste Kammer des Parlaments.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenkammern spielen eine entscheidende Rolle in der Gesetzgebung unseres Landes.

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