Abgeordnetenkinder


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · kin · der

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­kin­der besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­kin­der trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­kin­der" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abgeordnetenkinder" bezeichnet die Kinder von Abgeordneten, also Personen, die in einem Parlament oder einem ähnlichen Gremium tätig sind. Die Verbindung zu "Abgeordnete" deutet darauf hin, dass diese Kinder oftmals einen besonderen gesellschaftlichen Status oder Einfluss haben, da ihre Eltern in politischen Ämtern sind. Das Wort setzt sich aus "Abgeordnete", dem Plural von "Abgeordneter", und "Kinder" zusammen. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das die Rolle und das Umfeld der Kinder in Bezug auf die politischen Aktivitäten ihrer Eltern thematisiert.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenkinder veranstalteten ein kreatives Projekt, um auf die Bedürfnisse junger Menschen aufmerksam zu machen.

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