Abgeordnetenklage


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · kla · ge

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­kla­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­kla­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetenklage ist eine rechtliche Klage, die von Mitgliedern eines Parlaments, also Abgeordneten, erhoben wird. Sie wird im deutschen Rechtssystem insbesondere im Kontext der Kontrolle der Exekutive genutzt. Dabei können Abgeordnete die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Regierung oder von Verwaltungseinrichtungen anfechten. In diesem Zusammenhang steht die Abgeordnetenklage für die Wahrung der Rechte und Interessen des Parlaments und seiner Mitglieder. Die Klage ist ein Instrument zur Sicherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und dient dem Schutz der parlamentarischen Rechte.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenklage wurde eingereicht, um die Verletzung der Rechte der Abgeordneten zu überprüfen.

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