Abgeordnetenmandats


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · man · dats

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­dats besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­dats trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­man­dats" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Abgeordnetenmandat beschreibt das Recht oder die Funktion einer Person, als Abgeordneter in einem politischen Gremium tätig zu sein. Es handelt sich hierbei um eine Zusammensetzung aus den Substantiven "Abgeordnete" und "Mandat". Das Wort "Abgeordnete" steht in der Grundform und bezeichnet eine Person, die von Wählern gewählt wurde, um sie in einem politischen Gremium zu vertreten. Das Wort "Mandat" bezeichnet das Recht oder den Auftrag, eine bestimmte Funktion auszuüben. Das Abgeordnetenmandat ist somit die konkrete Ausübung des Rechts oder Auftrags als Abgeordneter.

Beispielsatz: Der Abgeordnete trat sein Abgeordnetenmandat mit großer Verantwortung an.

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