Abgeordnetenmandates


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · man · da · tes

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­da­tes besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­da­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­man­da­tes" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Abgeordnetenmandat ist die Position eines gewählten Vertreters in einer politischen Institution. Im Falle des Wortes "Abgeordnetenmandates" handelt es sich um die Genitiv-Form der Grundform "Abgeordnetenmandat". Ein Abgeordnetenmandat wird durch eine Wahl erlangt und berechtigt zur Teilnahme an Parlamentsdebatten, Abstimmungen und zur Vertretung der Interessen der Wähler. Die Inhaber eines Abgeordnetenmandates agieren als Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsfindung. Die Dauer eines Abgeordnetenmandates kann je nach Land unterschiedlich sein, üblicherweise beträgt sie mehrere Jahre.

Beispielsatz: Der Politiker legte sein Abgeordnetenmandat nieder, um sich neuen Herausforderungen zu stellen.

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