Abgeordnetenmandaten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · man · da · ten

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­da­ten besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­da­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­man­da­ten" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordnetenmandaten ist die Mehrzahlform von Abgeordnetenmandat, was sich auf das Recht bezieht, als Abgeordneter in einem Parlament oder einer ähnlichen Organisation tätig zu sein. Ein Abgeordnetenmandat wird in der Regel durch eine Wahl oder Ernennung erlangt und ermöglicht es einer Person, die Interessen und Bedürfnisse der Wähler zu vertreten und an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Abgeordnetenmandate sind ein zentraler Bestandteil der demokratischen Regierungsform und sorgen für eine repräsentative Stimme der Bevölkerung in politischen Institutionen.

Beispielsatz: Die Anzahl der Abgeordnetenmandate im Parlament wurde nach der letzten Wahl neu festgelegt.

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