Abgeordnetenmandate


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · man · da · te

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­da­te besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­da­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­man­da­te" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordnetenmandate sind die Anzahl der Sitze, die in einem Parlament oder einer legislative Körperschaft von gewählten Abgeordneten eingenommen werden können. Die Abgeordnetenmandate werden in der Regel durch Wahlen bestimmt, bei denen die Bürger ihre Stimme für die Kandidaten abgeben, die sie repräsentieren sollen. Jeder Kandidat, der genügend Stimmen erhält, wird mit einem Mandat belohnt und wird somit zum Abgeordneten. Die Anzahl der Abgeordnetenmandate hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Bevölkerungsgröße oder dem politischen System des jeweiligen Landes.

Beispielsatz: Die Vergabe der Abgeordnetenmandate erfolgt gemäß den Regeln des Wahlgesetzes.

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