Abgeordnetenmandat


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · man · dat

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­dat besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­man­dat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­man­dat" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Abgeordnetenmandat bezieht sich auf das Amt oder die Position eines gewählten Mitglieds des Parlaments oder einer anderen politischen Versammlung. Es beschreibt die Befugnis und Verantwortung, die ein Abgeordneter hat, um im Namen seiner Wähler politische Entscheidungen zu treffen und Gesetze zu verabschieden. Durch das Abgeordnetenmandat wird eine Person befugt, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten und politische Verantwortung zu tragen. Das Wort "Abgeordnetenmandat" bezieht sich auf die Grundform.

Beispielsatz: Das Abgeordnetenmandat verpflichtet die gewählten Vertreter, die Interessen ihrer Wähler im Parlament zu vertreten.

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