Abgeordnetenlobby


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · lob · by

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­lob­by besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­lob­by trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­lob­by" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetenlobby bezieht sich auf Personen oder Gruppen, die versuchen, Einfluss auf die Entscheidungen von Abgeordneten oder politische Entscheidungsträger auszuüben. Diese Lobbyisten verfolgen oft spezifische Interessen und wollen Gesetze zu ihren Gunsten beeinflussen. Durch finanzielle, politische oder persönliche Mittel versuchen sie, Abgeordnete von ihren Standpunkten zu überzeugen. Dabei kann es sich um Unternehmen, Verbände oder auch Einzelpersonen handeln. Die Abgeordnetenlobby ist somit eine Form der Interessenvertretung in der politischen Arena.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenlobby setzt sich für die Interessen bestimmter Branchen im Parlament ein.

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