Abgeordnetenliste


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · lis · te

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­lis­te besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­lis­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­lis­te" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetenliste ist eine Zusammenstellung von Personen, die als Abgeordnete für eine politische Partei oder Fraktion kandidieren oder gewählt wurden. Sie enthält Informationen über die Kandidaten, wie Namen, Parteizugehörigkeit und gegebenenfalls Positionen oder Zuständigkeiten. Die Liste dient der Übersichtlichkeit und Transparenz für Wählerinnen und Wähler sowie für Parteimitglieder. Sie wird in der Regel im Rahmen von Wahlen oder bei der Bildung von politischen Gremien erstellt. Die Form "Abgeordnetenliste" bezieht sich auf die Nominierung von Abgeordneten, während die Grundform "Abgeordneter" einen einzelnen Politiker beschreibt.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenliste zeigt die Namen aller gewählten Vertreter im Parlament.

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