Abgeordnetenrechten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · rech · ten

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­rech­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­rech­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­rech­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die "Abgeordnetenrechten" ist eine substantivierte Form des Adjektivs "abgeordnet" in Mehrzahl und Genitiv. Sie bezieht sich auf die Rechte, die den Abgeordneten zustehen. Da es sich um eine substantivierte Form handelt, wird das Adjektiv großgeschrieben und im Plural verwendet. Die Abgeordnetenrechten umfassen verschiedene Privilegien und Befugnisse, die den Abgeordneten in ihrer Funktion als Vertreter des Volkes zukommen. Diese Rechte können beispielsweise das Recht auf Redefreiheit, das Recht auf Teilnahme an Ausschüssen oder das Recht auf Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung beinhalten.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenrechten ermöglichen es den Vertretern, ihre Stimme im Parlament zu erheben und die Interessen ihrer Wähler zu vertreten.

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