Abgeordnetenrechts


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · rechts

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­rechts besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­rechts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­rechts" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abgeordnetenrechts" ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Bestandteilen "Abgeordneten" und "rechts" zusammensetzt. "Abgeordneten" bezieht sich auf die Parlamentsmitglieder, während "rechts" in diesem Zusammenhang auf das Rechtssystem oder die gesetzlichen Bestimmungen verweist. Daher kann man davon ausgehen, dass "Abgeordnetenrechts" sich auf die Rechte und Pflichten der Abgeordneten bezieht, insbesondere im Zusammenhang mit dem politischen und rechtlichen Rahmen, in dem sie agieren.

Beispielsatz: Das Abgeordnetenrechts schützt die Unabhängigkeit und Rechte der gewählten Vertreter im Parlament.

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