Abgeordnetensitze


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · sit · ze

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­sit­ze besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­sit­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­sit­ze" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abgeordnetensitze“ ist der Plural von „Abgeordnetensitz“. Ein Abgeordnetensitz bezeichnet den Platz oder die Position, die einem Abgeordneten in einem Parlament oder einer Versammlung zugewiesen ist. Diese Sitze sind entscheidend für die Ausübung der parlamentarischen Tätigkeit, da sie den Abgeordneten erlauben, an Debatten und Abstimmungen teilzunehmen. Die Anzahl der Abgeordnetensitze kann variieren, abhängig von der Größe des Parlaments und den spezifischen politischen Regelungen eines Landes oder einer Region. Im Kontext einer Wahl oder eines politischen Systems kann die Verteilung der Abgeordnetensitze auch bedeutende Auswirkungen auf die politische Machtverteilung haben.

Beispielsatz: Die Anzahl der Abgeordnetensitze im Parlament wird regelmäßig überprüft und angepasst.

Vorheriger Eintrag: Abgeordnetensitz
Nächster Eintrag: Abgeordnetensitzen

 

Zufällige Wörter: Bereichsgrenze Fitzelchen fortlebender gekaute Nummernkonten