Abgeordnetensitz


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · sitz

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­sitz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­sitz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Abgeordnetensitz bezeichnet den Platz oder die Position eines Abgeordneten in einem Parlament oder einer Versammlung. Abgeordnete sind gewählte Vertreter, die das Volk repräsentieren und an politischen Entscheidungsprozessen teilnehmen. Der Begriff setzt sich aus "Abgeordneter" (einer Person, die gewählt wurde) und "Sitz" (dem physikalischen Platz) zusammen. Er wird häufig im Kontext von Sitzungen, Abstimmungen und politischen Debatten verwendet, wo die Abgeordneten ihre Meinungen und Stimmen einbringen.

Beispielsatz: Der Abgeordnetensitz fand in der neuen Parlamentskammer statt.

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