abgepfändet


Eine Worttrennung gefunden

ab · ge · pfän · det

Das Wort ab­ge­pfän­det besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ge­pfän­det trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ge­pfän­det" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abgepfändet" ist das Partizip II des Verbs "abpfänden". Das Wort beschreibt eine Handlung, bei der eine Pfändung durchgeführt und abgeschlossen wurde. Bei einer Pfändung handelt es sich um die Beschlagnahme von Eigentum oder Geldmitteln einer Person, um offene Schulden zu begleichen. "Abgepfändet" bedeutet also, dass die Pfändung bereits erfolgt ist und das entsprechende Eigentum oder die Geldmittel nun in Verwahrung genommen wurden. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Wort aus dem Präfix "ab-", das eine vollständige Handlung oder einen vollständigen Vorgang ausdrückt, und dem Verb "pfänden".

Beispielsatz: Das Gericht hat das Auto des Schuldners abgepfändet, um die offene Forderung zu begleichen.

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