Abgeschlossenheitsbescheinigung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · schlos · sen · heits · be · schei · ni · gung

Das Wort Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohnung oder eine Einheit in einem Mehrfamilienhaus vollständig und rechtlich unabhängig ist. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragung des Eigentums ins Grundbuch und ermöglicht es, die einzelnen Teile eines Gebäudes rechtlich zu trennen. Der Begriff setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: „Abgeschlossenheit“ beschreibt den Zustand der Einheit, „Bescheinigung“ verweist auf die offizielle Bestätigung. Die Bescheinigung ist häufig bei Immobilienkäufen oder bei der Aufteilung von Eigentum in Wohnungseigentümergemeinschaften erforderlich.

Beispielsatz: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für die Genehmigung von Eigentumswohnungen.

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