Abgeschlossenheitsbescheinigungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · schlos · sen · heits · be · schei · ni · gun · gen

Das Wort Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gun­gen besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gun­gen" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein rechtliches Dokument, das bescheinigt, dass eine Eigentumswohnung oder eine Eigentumseinheit räumlich von anderen Einheiten getrennt und somit als abgeschlossen gilt. Sie dient als Nachweis für die Bildung von Sondereigentum und ist für den Verkauf oder die Teilung eines Mehrfamilienhauses erforderlich. In der Grundform wird das Wort "Abgeschlossenheitsbescheinigung" verwendet. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Substantivbildung aus den Wörtern "Abgeschlossenheit" (Zustand des abgeschlossen Seins) und "Bescheinigung" (schriftliche Bestätigung).

Beispielsatz: Die Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist ein wichtiger Schritt beim Kauf einer Eigentumswohnung.

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