Abgeschlossenheitserklärung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · schlos · sen · heits · er · klä · rung

Das Wort Ab­ge­schlos­sen­heits­er­klä­rung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­schlos­sen­heits­er­klä­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­schlos­sen­heits­er­klä­rung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abgeschlossenheitserklärung“ ist ein Substantiv, das sich aus den Teilen „Abgeschlossenheit“ und „Erklärung“ zusammensetzt. Es bezeichnet ein Dokument oder eine Mitteilung, die die Abgeschlossenheit eines Bauprojekts oder eines bestimmten Bereichs bescheinigt. Diese Erklärung kann oft im Zusammenhang mit Immobilien, rechtlichen Angelegenheiten oder Bauvorhaben auftreten, um zu bestätigen, dass eine Einheit unabhängig und getrennt von anderen Einheiten ist. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Klärung von Eigentumsverhältnissen und der Genehmigung von Baumaßnahmen.

Beispielsatz: Die Abgeschlossenheitserklärung ist ein wichtiges Dokument für die Genehmigung von Bauprojekten.

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