Abgeschlossenheitserklärungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · schlos · sen · heits · er · klä · run · gen

Das Wort Ab­ge­schlos­sen­heits­er­klä­run­gen besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­schlos­sen­heits­er­klä­run­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­schlos­sen­heits­er­klä­run­gen" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abgeschlossenheitserklärungen“ ist ein Substantiv im Plural und setzt sich aus den Wörtern „Abgeschlossenheit“ und „Erklärungen“ zusammen. „Abgeschlossenheit“ beschreibt den Zustand, der eine vollständige Trennung oder Unabhängigkeit von etwas anderen kennzeichnet. „Erklärungen“ bezieht sich auf die Mitteilungen oder Darlegungen einer bestimmten Tatsache oder eines Sachverhalts. Insgesamt handelt es sich um formelle Dokumente oder Mitteilungen, die bestätigen, dass ein bestimmter Zustand der Abgeschlossenheit erreicht wurde, oft im rechtlichen oder verwaltungstechnischen Kontext, beispielsweise im Bauwesen oder in der Immobilienwirtschaft.

Beispielsatz: Die Abgeschlossenheitserklärungen müssen fristgerecht eingereicht werden, um die Baugenehmigung zu erhalten.

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